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Hilfe zur Stellungnahme –
Möglichkeit zum Einspruch und Musterschreiben
Bei der Genehmigung von Windvorrangflächen und industriellen Windkraftanlagen kommt es i.d.R. zu einem sogenannten öffentlichen Genehmigungsverfahren. Bei einem öffentlichen Genehmigungsverfahren ist die Bevölkerung aufgefordert, sich mit den dann öffentlich ausliegenden Plänen zum Vorhaben selbst zu befassen. Ist man aufgrund verschiedener Aspekt mit dem geplanten Vorhaben nicht einverstanden, so ist eine Stellungnahme samt Widerspruch abzugeben. Denn nur so kann man sich bei später zu erwartenden Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen sein Klagerecht sichern. Wer nicht widersprochen hat kann später auch nicht mehr klagen. Man sollte daher meinen, dass eine solch wichtige Offenlage in den Medien und Gemeinden entsprechend publik gemacht wird. Leider ist das Gegenteil der Fall und so bekommt die Bevölkerung oft nichts von diesen Plänen im Zusammenhang mit einer massiven Veränderung des eigenen Lebensraumes mit, kann somit nicht widersprechen und hat am Ende keine Möglichkeit mehr bei Störungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu klagen.
Der Einspruch kann in der Zeit vom 11. März 2019 (erster Tag) bis 10. Mai 2019 (letzter Tag) bei folgenden Behörden eingereicht werden:
Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel (Briefadresse)
Stadt Korbach, Prof.-Kümmell-Straße 9, 34497 Korbach (Abgabeadresse)
Gemeinde Willingen, Waldecker Straße 12, 34508 Willingen (Abgabeadresse)
„Natürliche Personen ab dem siebten Lebensjahr sowie juristische Personen und rechtsfähige Vereinigungen durch ihre jeweiligen Vertreter können Einwendungen zu Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erheben.“
Für diese Aussage übernehmen wir keine Gewähr.
Die Unterlagen der Öffentlichen Auslegung können hier eingesehen werden.
Wir stellen Musterstellungnahmen zur Verfügung, die direkt für den eigenen Widerspruch verwendet werden können.
Musterbrief_1 mit Einfügemodus
Anregungen und Argumente
Argumente zum Einfügen in den Brieftext
Anregungen zu Fragen und Bitten um Informationen
Ärzte für Immissionsschutz Argumente
Bemerkungen und weitere Argumente
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3. Offenlegung Teilregionalplan Energie Nordhessen
Die Einwendungsfrist zum geänderten Teilregionalplan Energie Nordhessen (3. Offenlegung) endet am 02. Oktober 2019. Weitergehende Informationen des Regierungspräsidiums sind über die nachfolgende Seite zu erhalten:
https://rp-kassel.hessen.de/erg%C3%A4nzendes-verfahren-zum-teilregionalplan-energie
Eure Einwendungen könnt ihr per E-Mail an Regionalplan@rpks.hessen.de oder schriftlich (Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 21, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel) abgeben. Per E-Mail abgegebene Stellungnahmen erhalten eine automatische Antwortmail. Aus verwaltungstechnischen Gründen erfolgt keine Eingangsbestätigung auf schriftlich abgegebene Stellungnahmen.
Im Raum Korbach sind die Gebiete KB 80 (Hohen Rade) im Umfeld der Mülldeponie und das KB 87 (Flechtdorf/Helmscheid) betroffen und damit besonders die Orte: Flechtdorf, Schweinsbühl, Benkhausen, Rhena, Lelbach und Helmscheid.
Macht reichlich Gebrauch von euren Einspruchsmöglichkeiten, je individueller diese gehalten sind, um so besser. Ihr könnt auch eure gegebenenfalls geänderten oder ergänzten Einwendungen zur 2. Offenlegung verwenden.
Vom RP werden wichtige Informationen zum Genehmigungsverfahren für den Windpark "Welsches Lied" den Bürgern vorenthalten!
Das Genehmigungsverfahren für den Windpark "Welsches Lied" zwischen Goldhausen, Lengefeld, Alleringhausen, Rhena und Lelbach geht in die entscheidende Phase. Seit Montag ist im neusten Hessischen Staatsanzeiger 10/2019 S.230 das Vorhaben beschrieben (vgl. Anlage 1). Die Genehmigungsunterlagen können, wie in der Anlage beschrieben, u.a. bei der Stadt Korbach, Prof.-Kümmell-Straße 9, in der Zeit vom 11. März 2019 bis zum 10. April 2019 eingesehen werden.
Schriftlicher Einspruch ist wichtig
Schriftliche Einwendungen müssen spätestens bis zum 10. Mai 2019 bei den die Unterlagen auslegenden Stellen eingegangen sein und können von allen, die sich durch den geplanten Windpark in irgendeiner Form betroffen fühlen, eingereicht werden. Das müssen nicht nur Bewohner der umliegenden Ortsteile sein, sondern z.B. auch Korbacher, Willinger oder Bewohner aus dem Naturpark Diemelsee.
Wichtig ist, dass man schriftlich Einspruch einlegt, denn nur so bleibt man Verfahrensbeteiligter. Legt man keinen Einspruch ein ist man nach Ende der Einspruchsfrist raus aus dem Verfahren und hat dann auch später keine Möglichkeit, gegen das Projekt vorzugehen.
Bild Fotomontage - So könnte es bald aussehen: Blick vom Dorfgemeinschaftshaus Goldhausen auf die über 200m hohen Windräder.
Regierungspräsidium "trickst" Gegner des Projektes aus
Eigentlich ist es üblich, solche Vorhaben in den "Amtlichen Bekanntmachungen" in der WLZ zu veröffentlichen. Das Regierungspräsidium (RP) hat diesmal einen anderen Weg gewählt und das Vorhaben im Hessischen Staatsanzeiger beschrieben. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden, stellt aber dennoch den Versuch dar, die Gegner des Projektes "auszutricksen", denn der RP weiß genau, dass geschätzt 99 % der Bevölkerung nicht in den Staatsanzeiger schauen oder sogar nichts von dessen Existenz wissen. Außerdem hat man als Nichtabonnent des Staatsanzeigers erst nach 10 Tagen online die Möglichkeit, auf den genauen Text zuzugreifen.
Auf sog. Informationsveranstaltungen des RP, wie z.B. im vergangenen Jahr in Fürstenberg oder Naumburg, wurde stets betont, dass man die Bevölkerung umfassend informieren, sie bei den geplanten Projekten "mitnehmen" und nicht gegen sie agieren wolle. Diese Äußerungen erweisen sich jetzt als "Gerede", wenn nämlich im entscheidenden Moment, wo die Bürger ihre Einwände formulieren können, der Versuch unternommen wird, den Bürgern wichtige Informationen vorzuenthalten und an ihnen vorbei möglichst geräuschlos das Vorhaben zu verwirklichen. Dieses Verhalten des RP dient einzig dem Zweck, die Anzahl der Einwände möglichst klein zu halten, um den geplanten Windpark möglichst schnell genehmigen zu können.
Die Planskizze findest du hier
Die Unterlagen der Öffentlichen Auslegung können hier eingesehen werden.
Legen Sie jetzt Einspruch ein, mit unserem Mustereinspruch
Wir stellen Mustereinspruch zur Verfügung, die direkt für den eigenen Widerspruch verwendet werden können.
Der Einspruch kann in der Zeit vom 11. März 2019 (erster Tag) bis 10. Mai 2019 (letzter Tag) eingereicht werden
Jeder der eine Eingabe macht bekommt eine Antwort vom Amt. Dazu ist dieses gesetzlich verpflichtet!
Hier einige Tipps, die von Seiten des Anwalts und von Bürgern stammen, die eine erfolgreiche Eingabe gemacht haben:
- je mehr Einsprüche beim Amt eingehen, desto größer sind die Erfolgschancen, es macht also Sinn unterschiedliche Briefe zu verfassen, wenn mehrere Parteien unter einer Adresse leben.
- Machen Sie Papier, auch, wenn das Umweltunfreundlicher ist. Es wird mit Sicherheit eine Akte angelegt und der materielle Umfang einer Akte hat einen größere Präsenz, als ein Mailordner.
- verfassen Sie Ihre Eingabe nach Möglichkeit mit Ihren eigenen Worten und formulieren Sie die Argumente die Sie nutzen möchten mit eigenen Worten aus. Es geht nicht darum, dass Sie toll formulieren müssen, es geht darum, dass es wahrhaftig ist.
- Stellen Sie Fragen!! Die Sachbearbeiter müssen Ihre Fragen beantworten.
- Wenn es Ihnen entspricht, dann verfassen Sie Ihren Einspruch emotional. Bauen Sie auch hier Fragen ein, die Ihre Sorgen ausdrücken und sprechen Sie dabei die Damen und Herren Sachbearbeiter persönlich an, mit Bitte um Beantwortung Ihrer Fragen oder einer Einschätzung, die Ihre Sorgen ausräumt
- Seien Sie ehrlich! Dort sitzt zwar ein Beamter, aber auch ein Mensch. Wir Menschen spüren Ehrlichkeit, Empathie ist uns in die Wiege gelegt. Wenn jemand ehrlich zu uns ist, dann fällt es uns schwerer ihn anzulügen.
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Wissenswertes
TV-Bericht: | Windiges Geld: Dubiose Geschäfte mit der Windkraft |
Das Windkraft-Dilemma ZDF - planet(e) am 22.10.2017 | |
Video | Öko-Schwindel E-Autos |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Mitstreiter,
Windveto zeigt am 21.09.18 um 19:30 Uhr im Bürgerhaus den Film :
Der Bauer und sein Klima
Eintritt frei
Dieser mehrfach preisgekrönte Dokumentarfilm „Der Bauer und sein Klima" befasst sich mit den Zusammenhängen von Landwirtschaft, Klimawandel und Energiepolitik. Es geht es um den Konflikt "Teller oder Tank". Er fragt, ob es richtig ist, neue Energien wie Wind und Biogas stark zu subventionieren, während Nahrungsmittelproduzenten nicht mehr von ihrer Scholle leben können.
Der Film wurde In Kinos, Universitäten, Kongressen und auch in Brüssel beim EU-Parlament gezeigt und hat für intensive Diskussionen gesorgt. "Wir haben viele positive Rückmeldungen erhalten, aber es gab auch harte Kritiker. Kein Wunder bei solch einem sensiblen Thema, das so politisch geworden ist und geradezu dogmatisch von beiden Seiten behandelt wird. Wir müssen diese Debatte über Energie und Klima auf eine pragmatische, unpolitische Bühne zurückbringen und nach Lösungen suchen, die dem Planeten wie auch den Menschen zugute kommen", sagt der Filmemacher Marijin Poels.
Er schafft es in diesem Film die Konflikte so zu beschreiben, dass der Zuschauer wieder eine nüchterne Distanz in dieser so emotional geführten Diskussion einnehmen kann.
Veranstalter ist Windveto Waldeck Frankenberg,
kontakt@windveto.org, Tel.: 0176-789 645 34
Hier ein Trailer zum Film/ Doku
https://vimeo.com/ondemand/derbauerundseinklima
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Energiepolitik:
Anläßlich des Symposiums auf Schloss Johannisburg haben die Landesverbände der Bürgerinitiativen und die Bundesinitiative Vernunftkraft einen "Johannisberger Appell" verabschiedet, der im Grunde alle Argumente gegen die Windkraft und die Energiewende in der aktuellen Form in sehr guter, umfassender, aber doch nicht zu ausführlicher Weise zusammenfasst.
Bericht: Johannisberger Appell |
http://www.bi-korbach.de/images/PDF/Johannisberger_Appell.pdf |
Bericht: Machbarkeitsstudie zu Wirkungen von Infraschall |
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/texte_40_2014_ machbarkeitsstudie_zu_wirkungen_von_infraschall.pdf |